Leistungen von A - Z

Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Fragen werden von der unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt bearbeitet. Die Gemeinde dient allerdings als erste Anlaufstelle für Ihre Anliegen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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