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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

    Steueramt [Gemeinde Wellendingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG):

    • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Freigabevermerk

    26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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