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Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

    Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

    Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

    Onlineantrag und Formulare

    • Veröffentlichung von Altersjubiläen
    • Widerspruchsrechte

    Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
    Einwohnermeldeamt [Gemeinde Wellendingen]

    Persönlicher Kontakt

    Frau Barbara Hermann
    Telefon (0 74 26) 94 02 13
    E-Mail barbara.hermann@wellendingen.de
    Gebäude Schloßplatz 1, 78669 Wellendingen
    Frau Carole Holzwarth
    Telefon (0 74 26) 94 02-13
    Fax (0 74 26) 94 02-713
    E-Mail carole.holzwarth@wellendingen.de
    Gebäude Schloßplatz 1, 78669 Wellendingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Alters- oder Ehejubiläum

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 1 bis 4 Wochen

    Hinweise

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Meldeverordnung Baden-Württemberg

    • § 9 Datenübermittlungen

    Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

    • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen

    Freigabevermerk

    08.01.2024; Innenministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2018 - 2022 Wellendingen - http://www.wellendingen.de/verwaltung/dienstleistungen