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Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen

    Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, zum Beispiel durch Projektarbeit? Dann können Sie sich die dabei erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen dokumentieren lassen. Dieser Nachweis kann Bewerbungen beigefügt werden und allgemein im Berufsleben von Vorteil sein.

    Angaben:

    • Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsbereich, konkrete Arbeitsschwerpunkte, Besonderheiten des Engagements wie zum Beispiel Leitungsaufgaben)
    • Fachwissen (zum Beispiel kaufmännisches Wissen, handwerkliche, pädagogische oder psychologische Fähigkeiten)
    • Sozialkompetenzen (zum Beispiel Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität)
    • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

    Onlineantrag und Formulare

    • Registrierung für Organisationen für die Ausstellung von Engagementnachweisen

    Zuständige Stelle

    Ihre Organisation, Institution, Kommune oder ihr Verein, sofern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung erteilt hat.

    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet beziehungsweise stattgefunden hat.

    Verfahrensablauf

    Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung.

    Die Organisation kann nun für ihre Engagierten online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel wenige Tage

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Portal "Engagementnachweis Baden-Württemberg"
    • Anleitung zur Ausstellung des Engagementnachweises (PDF)

    Rechtsgrundlage

    entfällt

    Freigabevermerk

    02.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

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