Grünabfall entsorgen
Zum Grünabfall zählen beispielsweise Gras- und Heckenschnitt, Rasen, Heu, Stroh, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Gestecke, Abdeckreisig, Laub, Äste, Baumholz und Gehölzschnitt.
Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises
- bei einer separaten Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen oder
- zu bestimmten Sammelstellen bringen.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Grünschnitt muss von Privaten Personen (oder deren erfüllenden Firmen) aus dem Landkreis Rottweil stammen.
Verfahrensablauf
Der Grünabfall wird durch den Landkreis Rottweil an der Sammelstelle "am Baufhof, Vor Weilenberg 7" vom 01. März bis zum 15. November jeweils am Samstag-Vormittag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch die Gemeinde angenommen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Entsorgung des Grünabfalls ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung