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Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden

    • Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die meldepflichtigen Infektionskrankheiten für Gemeinschaftseinrichtungen (§§ 6,33,34,35,36) geregelt.
    • Diese Meldungen können direkt über den u.a. Online-Antrag an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Meldung einer Infektionskrankheit in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG (Schulen, Kindertagesstätten)
    • Meldung einer Infektionskrankheit in Obdachlosenunterkünften und Justizvollzugsanstalten nach § 36 IfSG
    • Meldung einer Infektionskrankheit in Pflegeeinrichtungen nach § 35 IfSG

    Zuständige Stelle

    • Gesundheitsamt Rottweil, Abteilung für Infektionsschutz
    • Anschrift: Bismarckstraße 19, 78628 Rottweil
    • E-Mail: ifsg-Meldeportal@landkreis-rottweil.de
    • Telefon: +49 741 174450
    Gesundheitsamt - Infektionsschutz [Landratsamt Rottweil]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind Leiter*in/ Mitarbeiter*in einer Gemeinschaftseinrichtung nach §§ 33,34 IfSG oder Leiter*in /Mitarbeiter*in einer Einrichtung nach §§ 35,36 IfSG
    • Sie besitzen ein persönliches Service-bw-Konto
    • Ihre Einrichtung verfügt über ein Service-bw-Organisationskonto

    Verfahrensablauf

    • Um das elektronische Meldeformular nutzen zu können, müssen sich die Leiter*innen oder Mitarbeiter*innen einer Gemeinschaftseinrichtung, die über einen Service-bw-Zugang verfügen, anmelden
    • Der Onlineantrag kann nun ausgefüllt werden
    • Das ausgefüllte Formular wird direkt und datenschutzkonform an das Gesundheitsamt übermittelt
    • Das Ausfüllen und Versenden eines PDF-Formulars per Email, Fax oder über den Postweg ist dadurch nicht mehr erforderlich

    Fristen

    • Zusendung der Meldung laut IfSG – Unmittelbar/Unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankung

    Erforderliche Unterlagen

    • Zusätzlich zum Onlineantrag müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden
    • Es besteht die Möglichkeit über die Servicekonto-Nachricht weitere Unterlagen zuzusenden

    Kosten

    • Es fallen keine Kosten an

    Hinweise

    • Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage www.gesundheitsamt-rottweil.de

    Freigabevermerk

    Landratsamt Rottweil

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