Leistungen von A - Z

Widersprüche bearbeiten

Gegen Bescheide können Widersprüche eingelegt werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Widersprüche müssen spätestens einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der den Bescheid erlassenden Stelle eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle überprüft, ob sie dem Bescheid abhelfen kann, d.h. ob Sie die Argumente des Widerspruchführers als richtig erkennt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sie den Widerspruch dem Landratsamt zur Entscheidung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

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