Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Schulganztagesbetreuungs-Benutzungsordnung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.05.2026 die folgende Benutzungsordnung der Schulganztagesbetreuung beschlossen:
FAQ - Ganztagesbetreuung Schule ab 2026 / 2027
Hier erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Fragen zur Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Wellendingen. Diese werden in den kommenden Wochen stetig aktualisiert.
Wer kann Ganztagesbetreuung beanspruchen?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch dann für alle Klassen der Grundschule (Klassen 1 bis 4).
Zum 15.03. gibt es eine Abfrage, für welches Kind der o.g. Jahrgangsstufen ab dem kommenden Schuljahr Ganztagesbetreuung beansprucht werden soll. Wurde ein Bedarf nicht gemeldet, besteht kein rechtlicher Anspruch.
Die Gemeinde Wellendingen versucht allerdings für alle Kinder der Grundschule die Ganztagesbetreuung wie bisher zu organisieren.
Bis zum 01.07.* eines Jahres muss man sich für das kommende Schuljahr anmelden, ansonsten wird das Kind im kommenden Schuljahr nicht an der Ganztagesbetreuung teilnehmen.
* Für das Schuljahr 2026/2027 gilt einmalig die verlängerte Frist 24.07.2026.
Gilt meine Anmeldung für die Ganztagesbetreuung auch in den folgenden Jahren?
Wie ist die Ganztagesbetreuung aufgebaut?
Wer ist für die Ganztagesbetreuung verantwortlich?
Träger der Ganztagesbetreuung ist die Gemeinde Wellendingen. Von Ihr erhalten Sie auch die Rechnungen. An die Gemeinde wenden Sie sich auch in Zahlungsfragen und bei Mahnungen.
Die Gemeinde Wellendingen leiht sich das Personal vom Haus Nazareth Sigmaringen, welche die Ganztagesbetreuung in Eigenverantwortung gestaltet.
Die Schule ist weiterhin in den Prozess und die Abwicklung der Ganztagesbetreuung involviert.
Unterlagen erhalten Sie von den Betreuungskräfte oder der Schulverwaltung.
Kostet die Ganztagesbetreuung Geld?
Ja, ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 fallen für die Ganztagesbetreuung Entgelte an. Die Betreuung muss verbindlich für ein gesamtes Jahr gebucht werden. Die Entgelte fallen für 11 Monate an (nicht für den August).
Die Entgelte müssen auch bezahlt werden, wenn Ferien sind.
Die Entgelte müssen auch bezahlt werden, wenn Ferien sind, in denen Ferienbetreuung gebucht wird.
Die Entgelte gestalten sich wie folgt:
Kann man sein Kind auch nur an 4 oder weniger Tagen in die Betreuung schicken und was kostet das?
Wie und wann muss man bezahlen?
Was passiert, wenn man nicht (rechtzeitig) bezahlt?
Grundsätzlich bucht die Gemeinde zum 1. eines Monats ab. Läuft die Abbuchung ins Leere, wird angemahnt und im nächsten Schritt mit der Kündigung gedroht.
Ist nicht bis spätestens zum 10. eines Monats das Entgelt auf einem Konto der Gemeinde Wellendingen, behält sich die Gemeinde vor, die Betreuung außerordentlich zu kündigen.
Gibt es Fristen, die ich einhalten muss?
Ja. Es gibt verbindliche Fristen, die eingehalten werden müssen.
03. eines jeden Jahres: die Schule frägt den Bedarf an GTB für das kommende Schuljahr ab. Wird kein Bedarf gemeldet, muss die Gemeinde keinen GTB-Platz zur Verfügung stellen. Die Gemeinde wird dennoch versuchen, allen Kindern einen Platz zu gewähren.
07. eines jeden Jahres: die Schule sendet Ihnen rechtzeitig einen Anmeldebogen für das kommende Schuljahr zu. Diesen müssen Sie verbindlich für das kommende Schuljahr bis zum 01.07.* des laufenden Jahres abgegeben haben. Ansonsten kann ihr Kind im kommenden Schuljahr nicht an der GTB teilnehmen.
* Für das Schuljahr 2026/2027 gilt einmalig die verlängerte Frist 24.07.2026.
eines jeden Monats (außer August): die Zahlung für den laufenden Monat wird fällig. Ihr Konto muss gedeckt sein.
Gibt es weitere Regeln?
Die gesamten Regeln zum Ablauf der Ganztagesbetreuung sind in der Schulganztagesbetreuungs-Benutzungsordnung der Gemeinde Wellendingen geregelt. Diese können Sie auf der Homepage der Gemeinde Wellendingen hier einsehen. (PDF) (159,6 KB)
FAQ - Schulferienbetreuung ab 2026 / 2027
Hier erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Fragen zur Schulferienbetreuung an der Grundschule in Wellendingen. Diese werden in den kommenden Wochen stetig aktualisiert.
Wer kann Ferienbetreuung beanspruchen?
Ab den Sommerferien 2026 haben alle Erstklässler einen Anspruch auf Ferienbetreuung. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch dann für alle Klassen der Grundschule (Klassen 1 bis 4).
Zum 15.03. gibt es eine Abfrage, für welches Kind der 1. Klasse ab dem folgenden Schuljahr Ganztagesbetreuung (und somit auch Ferienbetreuung) beansprucht werden soll. Wurde ein Bedarf nicht gemeldet, besteht kein rechtlicher Anspruch.
Die Gemeinde Wellendingen versucht allerdings für alle Kinder der Grundschule die Ferienbetreuung wie bisher zu organisieren.
Zum 01.07. muss man sich verpflichtend für den „Ferienblock I: Herbst- und Weihnachtsferien“ anmelden.
Zum 01.12. muss man sich verpflichtend für den „Ferienbetreuungsblock II: Fasnets-, Oster-, Pfingst-, und Sommerferien“ anmelden.
Gilt meine Anmeldung für die Ferienbetreuung auch in den folgenden Jahren?
Wie ist die Ferienbetreuung aufgebaut?
Die Ferienbetreuung unterteilt sich in zwei Blöcke, welche jeweils unabhängig voneinander gebucht werden können:
Ferienbetreuungsblock I
Herbst- und Weihnachtsferien
Ferienbetreuungsblock II
Fasnets-, Oster-, Pfingst-, und Sommerferien
Man kann bei der jeweiligen Anmeldung individuell angeben, an welchen Tagen jeweils die Ferienbetreuung gebucht werden soll.
Wer ist für die Ferienbetreuung verantwortlich?
Träger der Ferienbetreuung ist die Gemeinde Wellendingen. Von Ihr erhalten Sie auch die Rechnungen. An die Gemeinde wenden Sie sich auch in Zahlungsfragen oder bei Mahnungen.
Die Gemeinde Wellendingen leiht sich das Personal vom Haus Nazareth Sigmaringen, welche die Ferienbetreuung in Eigenverantwortung gestaltet.
Unterlagen erhalten Sie von den GTB-Kräften. Die Anmeldung und Abwicklung erfolgt derzeit über die Software NUPIA.
Kostet die Ferienbetreuung Geld?
Ja, ab den Sommerferien 2026 fallen für die Ferienbetreuung Entgelte an. Die Betreuung muss verbindlich für den jeweiligen Block gebucht werden. Die Entgelte fallen für jeden Ferientag, der beansprucht werden soll, an.
Die Entgelte müssen auch bezahlt werden, wenn Sie gleichzeitig Ganztagesbetreuung gebucht haben.
Für die Ferienbetreuung fallen pro Tag 15 Euro an.
Wie und wann muss man bezahlen?
Was passiert, wenn man nicht (rechtzeitig) bezahlt?
Gibt es Fristen, die ich einhalten muss?
Ja. Es gibt verbindliche Fristen, die eingehalten werden müssen.
07.: man muss sich verpflichtend für den „Ferienblock I: Herbst- und Weihnachtsferien“ anmelden und die Tage angeben, an denen Ferienbetreuung beansprucht werden soll.
12.: man muss sich verpflichtend für den „Ferienbetreuungsblock II: Fasnets-, Oster-, Pfingst-, und Sommerferien“ anmelden und die Tage angeben, an denen Ferienbetreuung beansprucht werden soll.
Zwei Wochen vor den jeweiligen Ferien: Abbuchung durch die Gemeinde Wellendingen.
Gibt es weitere Regeln?
Die gesamten Regeln zum Ablauf der Ganztagesbetreuung sind in der Schulganztagesbetreuungs-Benutzungsordnung der Gemeinde Wellendingen geregelt. Diese können Sie auf der Homepage der Gemeinde Wellendingen hier einsehen. (PDF) (159,6 KB)


