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Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden
- Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die meldepflichtigen Infektionskrankheiten für Gemeinschaftseinrichtungen (§§ 6,33,34,35,36) geregelt.
- Diese Meldungen können direkt über den u.a. Online-Antrag an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Gesundheitsamt Rottweil, Abteilung für Infektionsschutz
- Anschrift: Bismarckstraße 19, 78628 Rottweil
- E-Mail: ifsg-Meldeportal@landkreis-rottweil.de
- Telefon: +49 741 174450
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind Leiter*in/ Mitarbeiter*in einer Gemeinschaftseinrichtung nach §§ 33,34 IfSG oder Leiter*in /Mitarbeiter*in einer Einrichtung nach §§ 35,36 IfSG
- Sie besitzen ein persönliches Service-bw-Konto
- Ihre Einrichtung verfügt über ein Service-bw-Organisationskonto
Verfahrensablauf
- Um das elektronische Meldeformular nutzen zu können, müssen sich die Leiter*innen oder Mitarbeiter*innen einer Gemeinschaftseinrichtung, die über einen Service-bw-Zugang verfügen, anmelden
- Der Onlineantrag kann nun ausgefüllt werden
- Das ausgefüllte Formular wird direkt und datenschutzkonform an das Gesundheitsamt übermittelt
- Das Ausfüllen und Versenden eines PDF-Formulars per Email, Fax oder über den Postweg ist dadurch nicht mehr erforderlich
Fristen
- Zusendung der Meldung laut IfSG – Unmittelbar/Unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankung
Erforderliche Unterlagen
- Zusätzlich zum Onlineantrag müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden
- Es besteht die Möglichkeit über die Servicekonto-Nachricht weitere Unterlagen zuzusenden
Kosten
- Es fallen keine Kosten an
Hinweise
- Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage www.gesundheitsamt-rottweil.de
Freigabevermerk
Landratsamt Rottweil


