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Meldepflichtige Krankheit nach IfSG melden

  • Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die meldepflichtigen Infektionskrankheiten für Gemeinschaftseinrichtungen (§§ 6,33,34,35,36) geregelt.
  • Diese Meldungen können direkt über den u.a. Online-Antrag an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Zuständige Stelle

  • Gesundheitsamt Rottweil, Abteilung für Infektionsschutz
  • Anschrift: Bismarckstraße 19, 78628 Rottweil
  • E-Mail: ifsg-Meldeportal@landkreis-rottweil.de
  • Telefon: +49 741 174450

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind Leiter*in/ Mitarbeiter*in einer Gemeinschaftseinrichtung nach §§ 33,34 IfSG oder Leiter*in /Mitarbeiter*in einer Einrichtung nach §§ 35,36 IfSG
  • Sie besitzen ein persönliches Service-bw-Konto
  • Ihre Einrichtung verfügt über ein Service-bw-Organisationskonto

Verfahrensablauf

  • Um das elektronische Meldeformular nutzen zu können, müssen sich die Leiter*innen oder Mitarbeiter*innen einer Gemeinschaftseinrichtung, die über einen Service-bw-Zugang verfügen, anmelden
  • Der Onlineantrag kann nun ausgefüllt werden
  • Das ausgefüllte Formular wird direkt und datenschutzkonform an das Gesundheitsamt übermittelt
  • Das Ausfüllen und Versenden eines PDF-Formulars per Email, Fax oder über den Postweg ist dadurch nicht mehr erforderlich

Fristen

  • Zusendung der Meldung laut IfSG – Unmittelbar/Unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankung

Erforderliche Unterlagen

  • Zusätzlich zum Onlineantrag müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden
  • Es besteht die Möglichkeit über die Servicekonto-Nachricht weitere Unterlagen zuzusenden

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an

Hinweise

  • Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage www.gesundheitsamt-rottweil.de

Freigabevermerk

Landratsamt Rottweil

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